RAUCHMELDER !!! Wir bieten Ihnen Fachliche Beratung und Installation von Rauchmeldern. Legen Sie Ihre Sicherheit in unsere Hände Fachliche Beratung und Instalation
Banner - Frank Dieckmann
Bild/Logo

Schornsteinfegermeister

Frank Dieckmann

Gebäudeenergieberater (HWK)
Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

 

Sie befinden sich hier: >> Energieberatung >>

Energiecheck

Energieausweis Wohnbau


 

Der Gebäudeenergiepass  

 

 

Was ist der Energiepass?

                                          

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet..Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht. Es gibt zwei Varianten des Energieausweises - Den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis.

Der Energiepass bietet eine schnelle Übersicht zum Energieverbrauch ihres Gebäudes- bei steigenden Energiepreisen eine wichtige Information. Der Energiepass informiert über Schwachstellen am Gebäude und des Heizungssystems und schlägt Maßnahmen vor um die energetische Qualität zu verbessern, den Wert des Gebäudes zu steigern und die Umwelt vor Schadstoffen zu schützen.

Ähnlich der seit langem bekannten Kennzeichnung bei der so genannten „weißen Ware", also Kühlschränken, Geschirrspüler oder Waschmaschinen, überträgt der Energiepass das System auf Gebäude. Auch Laien können so mit einem Blick erkennen, ob der Energiebedarf ihres Gebäudes eher hoch oder niedrig ist.

 Weitergehende Informationen:

E n e r g i e p a s s
Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen.
Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten zum 04.01.2006 einen Energiepass für Gebäude einzuführen.
Der Energiepass informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.


Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat einen bundeseinheitlichen Energiepass entwickelt und in einem Feldversuch in 33 Regionen von November 2003 bis Ende 2004 getestet. Um eine breite Öffentlichkeit über die Einführung des Energiepasses zu informieren, wird die dena in 2005 zusammen mit den Ministerien BMVBW und BMWA eine Markteinführungskampagne durchführen.


Der Energiepass soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energiepass-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen
längst Praxis ist.

Der Energiepass muss ab den 04.01.2006 beim Vermieten, Verkaufen oder Bauen einer Immobilie vorgelegt werden und bei öffentlichen Gebäuden über 1.000 m² an gut sichbarer Stelle angebracht werden. Die Energiepässe sind 10 Jahre gültig.
Für Sie ist das ein Qualitätszertifikat für Ihr Gebäude und für die Interessenten ist das vom höheren Entscheidungswert.


Wir können für Sie den Energiepass erstellen. 

 Kontaktformular

 

Allgemeine Fragen und Antworten zum

Gebäudeenergiepass:

1. Was ist ein "Energiepass für Gebäude"?

Ein Energiepass für Gebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energiepass können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.

Ein wesentlicher Aspekt ist die Erstellung von Energieausweisen bei Erstellung, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden.

2. Was ist das Ziel des Energiepasses für Gebäude?

Ziel des Energiepasses ist es, Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen. Der Energiepass weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf „sichtbar".

Die Energieeffizienzklasse soll ein Gütesiegel für Wohnungen und Gebäude sein.

3. Woher kann ich die notwendigen Informationsmaterialien und Arbeitshilfen der dena beziehen?

Sämtliche Informationsmaterialien, Arbeitshilfen sowie Informationen zur Software können über das Internet unter www.gebaeudeenergiepass.de  eingesehen und bezogen werden. Zudem steht die bundesweit kostenlose Hotline der dena unter 0 8000 736 734 für Fragen rund um den Energiepass zur Verfügung.

4. Welche Informationsmaterialien zum Energiepass gibt es bei der dena?

Zum Informationsangebot der dena gehören u.a.:

  • Kostenfreie Info-Hotline der dena (Tel. 08000 736 734)
  • Internet-Angebot ( www.gebaeudeenergiepass.de)
  • Energiepass-CD mit diversen Materialien und Informationen
  • Schulungsmaterialien und Arbeitshilfen für Aussteller
  • Energiepass-Mappen
  • Materialien für die Presse und Öffentlichkeitsarbeit (Texte, Vorträge, Poster etc.)
  • Messen- und Fachveranstaltungen (Bau 2005, ISH 2005, Internationale Energiepass-Konferenz März 2005, Kongress „zukunft-haus" November 2005)
  • Unterstützung regionaler Kompetenzzentren
  • Zielgruppenspezifische Vorträge für Mieter, Eigentümer und Experten
  • Fragensammlungen rund um das Thema Energiepass
  • Grafiken zum Energiepass (Logos, Poster, etc.)

Alle Materialien können über die Internetseiten der dena zum Energiepass herunter geladen oder bestellt werden. Der Versand der Materialien ist kostenpflichtig.

5. Wie hoch sind eigentlich die monatlichen Energiekosten pro Haushalt?

Rund 120 € gibt jeder Haushalt im Durchschnitt monatlich für den häuslichen Energieverbrauch (ohne Verkehr) aus, davon einen Großteil für Heizung und Warmwasser. Seit 1998 sind diese Ausgaben um rund 20% gestiegen. 

Quelle: Statistisches Bundesamt; Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1. Halbjahr 2003, Wiesbaden 2004.

6. Was steht bzgl. des Energiepasses in der EU-Gebäuderichtlinie?

Die EU-Richtlinie schreibt einen Energiepass für sämtliche Gebäude vor, also für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Der Energiepass nach der EU-Richtlinie muss 3 wesentliche Aussagen enthalten:

  • Energiekennwert über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes
  • Vergleichswerte zu anderen Gebäuden
  • Sanierungsempfehlungen

7. Was ist der Unterschied zwischen einem Energieausweis und einem Energiepass?

Es gibt keinen Unterschied. Energieausweis und Energiepass sind Synonyme. Die EU-Gebäuderichtlinie verwendet den Begriff Energieausweis. In Deutschland ist der Begriff Energiepass jedoch schon früher üblich gewesen. So gab es schon vor der Verabschiedung der EU-Richtlinie zahlreiche lokale Energiepässe.

8. Ab welchem Zeitpunkt muss ein Energiepass ausgestellt werden?

Ab dem 4. Januar 2006 wird der Energiepass für Gebäude Pflicht.

9. Wann muss ein Energiepass ausgestellt werden?

Bei Bau, Verkauf oder Vermietung muss dem Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt werden.

Das heißt: zieht ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus aus, so muss dem potentiellen Nachmieter ein Energiepass vorgelegt werden, so dass dieser eine Information über die Energieeffizienz des betreffenden Gebäudes erhält.

Verkauft jemand sein Haus, so ist auch in diesem Fall dem Interessenten ein Ausweis über die Energieeffizienz des Hauses vorzulegen.

10. Für welche Häuser muss ein Energiepass ausgestellt werden?

Für sämtliche Gebäude, egal ob es sich um Neubau oder Altbau handelt. Auch kommt es nicht auf den Nutzungszweck an. Der Energiepass ist also für Wohn und Nichtwohngebäude auszustellen.

Für den Neubaubereich gibt es jedoch schon seit 1995 Energiebedarfsausweise, die im Rahmen der 3. Wärmeschutzverordnung (1995) bzw. der Energieeinsparverordnung 2002 geregelt waren bzw. sind.

Für Bestandsgebäude gab es bisher keine Verpflichtung, die Energieeffizienz in Form eines Energieausweises darzustellen. Dies ist neu!

11. Was kostet ein Energiepass?

Die Kosten für den Energiepass werden durch den Aussteller und den Kunden entsprechend dem Aufwand für das Gebäude festgelegt. Hier gibt es keine Vorgaben durch die dena oder den Gesetzgeber.

12. Wie läuft eine Energiepasserstellung ab?

Um zu einem Energiepass zu kommen, ist kein Amt oder eine Behörde notwendig. Das Verfahren ist ganz einfach. Der Hauseigentümer beauftragt einen zugelassenen Energiepass-Aussteller, der ins Haus kommt, das Gebäude aufnimmt und einen Energiepass erstellt. Der wird dem Eigentümer übergeben oder zugeschickt.

13. Gibt es unterschiedliche Verfahren zur Energiepass-Ausstellung?

Nein! Es gibt bei der Energiepasserstellung lediglich zwei Arten der Datenerfassung:

  1. Vereinfachte Datenaufnahme
  2. Ausführliche Datenaufnahme

1. Bei der ausführlichen Datenaufnahme werden vorhandene Daten zum Gebäude wie die Abmessungen der Bauteilflächen, der Aufbau der Wände und Decken usw. aus entsprechenden Bauunterlagen (Pläne, Baubeschreibungen etc.) ermittelt oder bei der Gebäudebegehung detailliert aufgenommen. Dieses Verfahren lohnt sich insbesondere vor einer geplanten Gebäudesanierung.

2. Bei der vereinfachten Datenaufnahme stehen dem Aussteller tabellierte Pauschalwerte für die Erfassung des Gebäudes zur Verfügung. Einzelne Bauteile wie Gauben, oder beheizte Kellerräume dürfen bis zu einer gewissen Größe vernachlässigt werden. Durch diese Vereinfachungen kann das Gebäude mit geringerem Zeitaufwand erfasst werden, was die Kosten für den Energiepass deutlich reduziert.

14. Sieht der Pass für alle Wohnungen eines Gebäudes gleich aus?

Ja, denn der Energiepass kann nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden.

Der Energiepass soll zeigen, wie gut die wärmedämmenden Eigenschaften der Außenhülle und die Qualität der Heizungsanlage sind. Diese beziehen sich immer auf das gesamte Gebäude.

Innerhalb eines Gebäudes macht eine Unterscheidung von Wohnungen keinen Sinn. Zwischen einzelnen Wohnungen befinden sich in der Regel keine nennenswerten Wärmewiderstände, so dass sich die Wärme im Gebäude verteilt. Mieter die oberhalb oder neben einer „gut beheizten" Wohnung wohnen kennen das, sie selbst müssen Ihre Heizungen meist kaum aufdrehen und haben es dennoch angenehm warm.

Dachwohnungen brauchen in der Regel mehr Heizenergie als mittig gelegene Wohnungen. Würden die schlechter gelegenen Wohnungen nicht beheizt, müssten jedoch auch die Mieter in den zentral gelegenen Wohnungen mehr heizen. Alle Mieter profitieren also davon, dass auch die im Dach und am Rand des Hauses gelegenen Wohnungen beheizt werden. Es wird deutlich, dass also nur das gesamte Gebäude energetisch beurteilt werden kann.

15. Warum sind im Energiepass keine Heizkosten enthalten?

Der Energiepass betrachtet ausschließlich die energetische Qualität des Gebäudes. Dabei berücksichtigt er alle relevanten Details von Heizung, Fenster, Decken, Außenwänden und anderen Bauteilen. Damit lassen sich grundsätzlich Aussagen zur energetischen Qualität des Gebäudes treffen, die auch über mehrere Jahre hin Gültigkeit haben.

Heizkosten sind demgegenüber von einer Fülle weiterer Faktoren beeinflusst, die nicht vom Gebäudeeigentümer gesteuert werden können. So sind die Heizkosten maßgeblich davon abhängig, ob jemand viel oder wenig heizt oder auch von unterschiedlichen klimatischen Bedingungen je nach Jahr. Zusätzlich werden die Heizkosten von den Energiepreisen beeinflusst, die sich ja – leider - auch fortwährend ändern.

Der Energiepass soll zukünftige Nutzer von Gebäuden darüber informieren, ob bei einem Gebäude tendenziell hohe oder niedrige Energieverbräuche zu erwarten sind. Die tatsächliche Höhe der Verbräuche ergibt sich jedoch, wie oben dargestellt, aus vielen Faktoren auf die der Nutzer auch entsprechenden Einfluss hat.

16. Wenn der Energiepass keine konkreten Aussagen über den Verbrauch des einzelnen Mieters macht, was nutzt er ihm dann?

Wie bei Kühlschränken und Autos wird bei der Bedarfsberechnung ein Normverbrauch erstellt. Alles andere würde keine Vergleichbarkeit gewährleisten. Der Nutzen besteht darin, Gebäude vor dem Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages miteinander vergleichen zu können.

Als Qualitätssiegel für das Gebäude verschafft er dem Mieter eine höhere Transparenz, wie es um den Energiebedarf des Gebäudes bestellt ist. Gebäudebesitzer erhalten ihrerseits die Möglichkeit mit der energetischen Qualität des Gebäudes und mit durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen zu werben. Zudem können die im Rahmen der Energiepassausstellung aufgenommenen Gebäudedaten für die Detailplanung von Modernisierungsmaßnahmen benutzten und somit die Gesamtkosten für Modernisierungen reduziert werden.

17. Wie lange ist ein Energiepass gültig?

Die EU-Gebäuderichtlinie gibt für den Energiepass eine maximale Geltungsdauer von 10 Jahren vor. Die genaue Geltungsdauer für Energiepässe in Deutschland wird in der EnEV 2009 geregelt.